Gütesiegel |
Anforderungen für das Wärmepumpen-Gütesiegel:
Seriengerät gemäss Anforderungen der zugelassenen Prüfzentren Buchs und Arsenal Research
Gemessene Leistungen nach EN14511:
Minimaler, gemessener COP für:
- Luft/Wasser: 3.0 (bei A2/W35)
- Sole/Wasser: 4.0 (bei B0/W35)
- Wasser/Wasser: 4.5 (bei W10/W35)
Elektrische Sicherheitsprüfung (CE/SEV)
Gemessene Schallemission (gemäss Prüfregelement Buchs)
Einhaltung der EW-Anschlussbedingungen
Mindestanforderungen betr. Planungsunterlagen
Vollständige Einbau- und Bedienungsanleitung
Flächendeckendes Kundendienstnetz
2-jährige Vollgarantie / 10-jährige Ersatzteilhaltung
Neue Prüfnorm EN 14511 und Auswirkungen auf das GS-Reglement
Im Jahre 2004 wurde eine neue Prüfnorm für Heizungswärmepumpen heraus gegeben. Es ist die Prüfnorm EN 14511, die in ganz Europa Gültigkeit hat. Die Prüfnorm des DACH-Verbundes basiert auf dieser Prüfnorm, geht aber in einigen wenigen Punkten aus Qualitätssicherungsgründen noch etwas darüber hinaus. Diese Prüfnorm legt fest, welche Arbeitspunkte bei der Normprüfung einer Wärmepumpe gemessen werden müssen und welche Randbedingungen bei der Prüfung in einem Wärmepumpentestzentrum einzuhalten sind. Änderungen der Prüfnormen schlagen auch auf das Gütesiegel-Reglement durch. Bei der Revision der alten Prüfnorm EN 255 (sie heisst nun neu EN 14511) wurde unter anderem festgelegt, dass die so genannte Temperaturspreizung zwischen Heizungsvorlauf und Heizungsrücklauf von 10 K auf 5 K reduziert wird. Diese auf den ersten Blick unbedeutende Änderung der Prüfrandbedingungen hat es in sich. Sie hat für die Prüfzentren zur Folge, dass die Wassermengen durch den Kondensator der Wärmepumpe verdoppelt werden müssen, was einen Einfluss auf die Auslegung des Prüfstandes hat und u.U. bauliche Anpassungen erfordert.
Die geringere Temperaturspreizung hat aber auch zur Folge, dass bei sonst identischer Maschine die gemessenen Leitungszahlen tendenziell geringer ausfallen. Erste Vergleichmessungen am Wärmepumpentestzentrum Buchs mit alter und neuer Spreizung haben ergeben, dass die Leistungszahlen nach neuer Norm etwa 4 % geringer sind. Dies hat nun Auswirkungen auf das GS-Reglement. Dort wird u.a. auch eine minimale Leistungszahl vorgeschrieben. Es muss eine Anpassung dieser minimalen Leistungszahl im Reglement erfolgen. Zudem ergibt sich die Frage, wie die „alten“ und die „neuen“ Prüfungen verglichen werden können. Hier beraten die drei GS-Kommissionen in D, A und CH noch über die geeignete Vergleichs- resp. Umrechnungsmethode.
Änderungen an Hauptkomponenten
Das GS-Reglement sieht eine genaue Auflistung der Hauptkomponenten einer zertifizierten Wärmepumpe vor. Damit soll erreicht werden, dass die ausgelieferten Geräte mit dem geprüften Exemplar identisch sind. Dies wird bei Feldstichproben kontrolliert. Änderungen von Hauptkomponenten müssen der GS-Kommission zwingend gemeldet werden. Dies ist deshalb notwendig, weil diese Komponenten Einfluss auf die Leistungen und Leistungszahlen und die Lärmabstrahlung einer Wärmepumpe haben können. Änderungen an Hauptkomponenten müssen daher von der GS-Kommission bewilligt werden, damit das Gütesiegel weiterhin in Kraft bleibt.
Der technische Fortschritt führt nun dazu, dass etliche Komponenten in Wärmepumpen durch neuere Versionen ersetzt werden. Ein Hersteller stand vor dem Dilemma, eine neue verbesserte Komponente (es handelte sich um einen verbesserten Plattenverdampfer) zu verwenden und damit u.U. das GS zu verlieren resp. eine aufwendige Nachprüfung zu initiieren, oder weiterhin die alte Komponente einzubauen, damit es keine Komplikationen mit dem Gütesiegel gibt. Letzteres würde keinen Sinn machen, da es einer fortschrittlichen Lösung im Wege stünde. Dies kann nicht im Interesse der GS-Kommission liegen. Ersteres verursacht hohe Kosten beim Hersteller, was möglichst vermieden werden sollte. Die Kommission hat sich mit diesem Problem eingehend auseinandergesetzt. Die gefundene Lösung besteht nun darin, dass solche Änderungen zwar weiterhin gemeldet werden müssen, die GS-Kommission jedoch die Änderung auf theoretischem Wege durch einen Fachmann beurteilen lässt. Wenn glaubwürdig dargelegt werden kann, dass die neue Komponente keine Verschlechterung oder gar eine Verbesserung der Leistungszahl und/oder der Leistung der Wärmepumpe erwarten lässt, wird dies auf diesem unbürokratischen Wege genehmigt und das Gütesiegel bleibt weiterhin in Kraft. Im Zweifelsfalle, d.h. wenn die theoretische Beurteilung unsicher ist, kann als Kompromiss eine reduzierte Typenprüfung angeordnet werden, die geringere Kosten als eine Vollprüfung verursacht. Bei der reduzierten Typenprüfung werden nur zwei Arbeitspunkte gemessen (siehe Artikel 2.2.5 des Reglements zur Erteilung des internationalen Gütesiegels für Wärmepumpen).
Weitere Informationen: www.fws.ch